-Düsseldorf
Justizzentrum Düsseldorf

Städtebaulicher architektonischer Wettbewerb 2006, 5. Preis
Größe: 7,5 ha | BGF (Neubauten) 120.000 m²
Auftraggeber: Bau- und Liegenschaftsbetrieb, BLB NRW Düsseldorf

Programm

Städtebaulicher Entwurf, Gebäudeplanung, Freiraumplanung
Verwaltungs- und Justizbauten, Verfügungsbauten, Stadtteilpark

Weiß oder Schwarz. Ja oder Nein. Schuldig oder Unschuldig. Recht oder Unrecht.

Die Idee | Das Grundstück bzw. der vorgegebene Städtebau bilden die Grundlage für die Idee. Aus der Polygonalität des Blocks und der funktionalen Aufgabenstellung zweier Gerichtsbauten entwickelt sich das architektonische Thema.

Zwei Baukörper bilden einen komplexen Außenraum als Zwischen- und Durchgangsraum, der eine elementar wichtige Verbindung räumlich manifestiert. Beide Bauten sind dabei selbst räumlich komplex, „geschliffen“ und bewusst polygonal, analog der vorgegebenen städtebaulichen Raumkanten.

Zwei Monolithen aus unterschiedlichen Natursteinen symbolisieren Land- und Amtsgericht. Verschiedene schwarz-anthrazitfarbene Steine bilden den einen Baukörper, verschiedene hellgrau-weißliche Steine den anderen. Beide stehen im engen Dialog zueinander. Ihr äußeres Fassadenthema greift folgerichtig die Idee des „Monolithischen“ auf und „verwässert“, fast bis zur Unkenntlichkeit, Fensteröffnung und Wandanteil. Eine eigene Textur entwickelt sich: Die plastische Oberfläche zweier großer Gebäudeblöcke.

Eine denkbar einfache und elementare Komposition, die sich selbstverständlich wie konsequent aus dem Ort und der Thematisierung der Aufgabenstellung herleitet. In der Semantik des konzeptuellen Leitgedankens spielen die beiden Farben „schwarz“ und „weiß“ eine grundlegende Rolle.

Weiß und Schwarz als deutliche Gegensätze. Weiß und schwarz als Farben der objektiven Tatsachen. Weiß oder Schwarz. Ja oder Nein. Schuldig oder Unschuldig. Recht oder Unrecht.

Weiß ist die Farbe der Wahrheit und der Unschuld. Sie symbolisiert das Gute, Wahrheit und Neutralität. Schwarz ist die Farbe der Sachlichkeit, aber im übertragenen Sinn auch die Farbe des Bösen, Verbotenen und Unmoralischen. Sie symbolisiert das Negative. Schwarz ist aber auch Symbol für Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit. Mit verbundenen Augen – vordergründig „schwarz“ vor Augen, den Blick nach innen gerichtet, zu Herz und Verstand – hat sie selbst die Gerechtigkeit vor Augen.

Gut, Wahr und Unschuldig, wie Schlecht, Verboten und schuldig sind Eigenschaften, die eng verbunden sind mit Recht und Unrecht, der täglichen Auseinandersetzung der Judikative. Beide Farben symbolisieren eingängig den Inhalt der Architektur und unterstreichen den räumlichen Dialog beider Baukörper durch ihren eigenen Gegensatz.

Mitarbeiter

Ralf Herkrath, André Boucsein, Katharina Striebing, Lorena-Tiziana Vacirca

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